Montag, 4. April 2011

Regierung will Wildwuchs bei Anlageberatern stoppen

Wer am Grauen Kapitalmarkt Anlagen vertreiben will, muss bisher kaum Hürden überwinden. Das lockt auch unseriöse Vermittler an. Höhere Kosten und eine Sachkundeprüfung sollen die schwarzen Schafe künftig aussortieren.
Die 80.000 Finanzanlagenvermittler, die sich im sogenannten Grauen Kapitalmarkt tummeln, müssen mit einem Kostenschub rechnen. Im Zuge der stärkeren Regulierung dieser Branche müssen sich die Vermittler von geschlossenen Fonds, stillen Beteiligungen und ähnlichen Produkten auf Kosten von deutlich mehr als 100 Millionen Euro einstellen. Diese Schätzungen stehen in dem Gesetzesentwurf „ zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler und Vermögensanlagerechts“, der morgen vom Kabinett verabschiedet werden soll und dem Handelsblatt vorliegt.
Neben den Bürokratiekosten, die sich pro Vermittler damit auf 1280 Euro belaufen, kommen weitere 800 bis 1200 Euro jährlich durch die obligatorische Berufshaftpflichtversicherung hinzu. Nicht berücksichtigt sind zudem Mehrkosten für Prüfberichte, die über die Einhaltung der neuen Pflichten Auskunft geben sollen. Auf 400 Emittenten kommen zudem neue Vorschriften für die Bilanzierung zu.
Für den Nationalen Normenkontrollrat, der im Auftrag der Regierung alle Gesetzesentwürfe auf die Bürokratielastigkeit prüft, gehört der vorliegende Entwurf „zu den kostenintensivsten“, die er mit Laufe seiner fünfjährigen Amtszeit geprüft habe. Für Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) haben sich die Mühen gelohnt. „Die Verbraucher werden künftig auch im Bereich des Grauen Kapitalmarktes besser vor Falschberatungen und Vermögensverlusten geschützt sein“, sagte sie dem Handelsblatt. Es sei entscheidend, dass künftig für die Beratung durch Banken wie auch durch gewerbliche Vermittler die gleichen Standards gelten.
Finanzanlagevermittler müssen künftig eine Sachkundeprüfung nachweisen und ihre Kunden künftig über Provisionen informieren, ein Beipackzettel über Chancen und Risiken von Produkten erstellen und ein Beratungsprotokoll anfertigen.
In der Finanzbranche gab es in der Vergangenheit immer wieder Beschwerden, dass die Vermittler am Grauen Kapitalmarkt anders als Bankberater nur einer geringen Regulierung unterliegen. Während die deutsche Finanzaufsicht BaFin den Beratern der Kreditwirtschaft künftig stärker auf die Finger sehen soll, kommt sie bei den Anbietern von Produkten des sogenannten Grauen Kapitalmarkts nicht zum Zug. Im Februar verständigte sich die Regierung auf Drängen des Bundeswirtschaftsministerium darauf, dass die 80.000 Finanzberater, die beispielsweise geschlossene Fonds verkaufen, künftig nur von den lokalen Gewerbeämtern und nicht von der BaFin kontrolliert werden sollen.
Auch Anlegerschützern ist die geringe Regulierungen am Grauen Kapitalmarkt seit langem ein Dorn im Auge. Denn die Gefahren, die in diesem Segment für Anleger liegen, sind immens. Der jährliche Schaden, den Anleger durch falsche Beratung erleiden, wird hier auf 20 bis 30 Milliarden Euro geschätzt. Denn bisher benötigten Vermittler lediglich eine Gewerbeerlaubnis, um geschlossene Fonds oder andere Beteiligungen zu vertreiben.
Die neue Regelung gilt in Finanzkreisen zwar als Fortschritt, aber noch nicht als ausreichend. Bezweifelt wird vor allem, wie die Gewerbeämter die Kontrolle der Finanzberater leisten sollen, da ihnen - im Vergleich zu den Fachleuten der BaFin - die tiefe Kenntnis der Finanzmaterie in der Regel fehlt.
Wir vom 3S-Team bieten Finanzvermittlern, die nicht im Besitz des § 34 c. Gewerbeordnung sind, eine neue Heimat. Sollten Sie Interesse haben, so schreiben Sie uns.

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