Sonntag, 31. März 2013

Das Ende des Euro -- und was danach? (Prof. Dr. Wilhelm Hankel)


Hankel sieht in der Geld- und Kreditschöpfung einen systemimmanenten Fehler der kapitalistischen Finanzwirtschaft, der systembedingt zu Krisen führe. Die Vermehrung der Geldmenge durch Vermehrung der Münzen und Senkung ihres Materialwerts durch König Midas (700 vor Chr.) sieht Hankel als erstes Beispiel für die Krisenhaftigkeit der Kredit- und Geldschöpfung. Damit der Kapitalismus gerettet werden könne, dürfe nicht mehr Geld durch Geld erwirtschaftet werden, sondern durch Arbeit. Die globalen und nationalen Kreditgeschäfte müssten „an die Leine“ gelegt werden. „Geldfortschritt“, die Schaffung immer neuer Geldprodukte, sei „Kreditbetrug“.
Hankel hat mit den Professoren Wilhelm Nölling, Joachim Starbatty und Karl Albrecht Schachtschneider 1997 Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen den Vertrag von Amsterdam zur Einführung des Euro eingereicht, die jedoch nicht erfolgreich war.
Im April 2010 empfiehlt Hankel Griechenland wie anderen gefährdeten Mitgliedern der Eurozone, am besten zur eigenen Währung zurückzukehren. Am 7. Mai 2010 reichten Joachim Starbatty, zusammen mit Wilhelm Hankel, Wilhelm Nölling und Karl Albrecht Schachtschneider sowie Dieter Spethmann, gegen den Milliardenkredit für die Griechenland-Hilfe vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Klage ein. Nach deren Meinung verstößt der Milliardentransfer gegen EU-Recht, Artikel 125,"....Ein Mitgliedstaat haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Zentralregierungen, der regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, sonstiger Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentlicher Unternehmen eines anderen Mitgliedstaats und tritt nicht für derartige Verbindlichkeiten ein; dies gilt unbeschadet der gegenseitigen finanziellen Garantien für die gemeinsame Durchführung eines bestimmten Vorhabens." und das deutsche Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage mittlerweile angenommen und den Beteiligten (Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat) seit einem Jahr zur Stellungnahme vorgelegt.

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