Samstag, 13. April 2013

Der Strom-Discounter Flexstrom ist pleite.

Nun bangen die Kunden um ihr Geld und ihre Energieversorgung. TeleSon erklärt, was die Verbraucher jetzt wissen müssen – und wie sie sich Gebühren zurückholen können. Hier...

Neue Hiobsbotschaft für mehr als 500 000 deutsche Stromkunden: Der Stromanbieter Flexstrom ist insolvent. Ähnlich wie Teldafax, das erst im Sommer 2011 die Segel strich, hat auch der Berliner Stromlieferant Kunden mit günstigen Preisen gelockt und deren Geld zu großen Teilen bereits ein Jahr im Voraus kassiert. Für die Flexstrom-Kunden ist guter Rat nun teuer. Bekomme sie ihr Geld zurück? Gehen bei ihnen jetzt die Lichter aus? Viele möchten nur eines: sich so schnell wie möglich von ihrem insolventen Versorger verabschieden und den Vertrag kündigen.

Doch so einfach ist die Sache nicht. Die bloße Tatsache, dass Flexstrom einen Insolvenzantrag gestellt hat, gibt den Kunden noch kein Recht auf sofortigen Ansprung. „Augenblicklich ist nicht klar, ob das Unternehmen seine Geschäfte fortführen wird oder nicht“, sagt Niklaas Haskamp von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Solange der Stromanbieter seine Kunden weiterhin versorgt, besteht trotz des Insolvenzantrags kein Sonderkündigungsrecht.“ Dieses Recht bestehe eben erst, wenn Flexstrom keinen Strom mehr liefert.

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Der Weg zum neuen Stromanbieter

Kündigt der Insolvenzverwalter an, dass Flexstrom seinen Vertragspflichten nicht mehr wird nachkommen können, können sich Betroffene einen neuen Stromanbieter suchen. Aber eben erst dann.
Stromanbieter TeleSon

Dunkel wird es in den Wohnungen deshalb nicht. „Falls Flexstrom nicht mehr liefert, muss der Kunde nicht befürchten, von der Stromversorgung abgeschnitten zu sein“, sagt Jürgen Scheurer vom Vergleichsportal Verivox. „Er fällt dann in die Ersatzversorgung und kann anschließend ohne Probleme den Stromanbieter wechseln.“ Dies sollten Verbraucher dann umgehend erledigen, weil die Ersatzversorgung – das ist die örtliche Grundversorgung – meist relativ teuer ist.

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