Dienstag, 11. Februar 2014

Bearbeitungsgebühren für Kredite sind unzulässig

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Banken dürfen für die Bearbeitung von Verbraucherkrediten keine Gebühren verlangen. Das geht jetzt auch aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden hervor. Banken müssen demnach unrechtmäßig Kassiertes zurückerstatten. Automatisch passiert das aber nicht: Die Kunden müssen sich selbst darum kümmern.
Ob Kredite für Eigentumswohnungen das eigene Haus oder Darlehen für die neue Küche, das Auto oder den Flachbildfernseher: Wer sich für Anschaffungen Geld geliehen hat, sollte sich in den nächsten Tagen ruhig einmal die Unterlagen und Auszüge der letzten Jahre vornehmen.
Für den Beratungsaufwand bei der Vergabe von Krediten dürfen Banken keine Gebühren erheben. Banken und Sparkassen verlangen die Bearbeitungsgebühren zusätzlich zu den Zinsen.
Sie begründen dies mit ihrem Beratungsaufwand und der Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden. In dem nun entschiedenen Fall berechnete die Sparkasse Chemnitz zwei Prozent des ursprünglichen Kreditbetrags. Dies erklärten die Richter für unzulässig.
Sie reihten sich damit in eine Liste von Urteilen ein, die in ähnlicher Weise ergangen waren, etwa bei den Oberlandesgerichten in Bamberg, in Zweibrücken, in Karlsruhe oder Celle.



http://www.bgl.alpenland.org/info.php



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