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Banken
dürfen für die Bearbeitung von Verbraucherkrediten keine Gebühren verlangen. Das geht jetzt auch aus einem Urteil des
Oberlandesgerichts Dresden hervor. Banken müssen demnach
unrechtmäßig Kassiertes zurückerstatten. Automatisch passiert das
aber nicht: Die Kunden müssen sich selbst darum kümmern.
Ob
Kredite für Eigentumswohnungen das eigene Haus oder Darlehen für
die neue Küche, das Auto oder den Flachbildfernseher: Wer sich für
Anschaffungen Geld geliehen hat, sollte sich in den nächsten Tagen
ruhig einmal die Unterlagen
und Auszüge der
letzten Jahre vornehmen.
Für
den Beratungsaufwand bei der Vergabe von Krediten dürfen Banken
keine Gebühren erheben.
Banken und Sparkassen verlangen die Bearbeitungsgebühren zusätzlich
zu den Zinsen.
Sie
begründen dies mit ihrem Beratungsaufwand und der Prüfung der
Kreditwürdigkeit des Kunden. In dem nun entschiedenen Fall
berechnete die Sparkasse Chemnitz zwei Prozent des ursprünglichen
Kreditbetrags. Dies erklärten die Richter für unzulässig.
Sie
reihten sich damit in eine Liste von Urteilen ein, die in ähnlicher
Weise ergangen waren, etwa bei den Oberlandesgerichten in Bamberg, in
Zweibrücken, in Karlsruhe oder Celle.
http://www.bgl.alpenland.org/info.php |
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